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Samstag, 13. Oktober 2012

Vergessene Verträge, Teil 2

Wahrscheinlich mehr aus Versehen fanden auch basisdemokratische Elemente Eingang in den Einigungsvertrag zwischen den beiden deutschen Staaten. So wurde das Grundgesetz der BRD laut Artikel 4 " Beitrittsbedingte Änderungen des Grundgesetzes des Einigungsvertrages" u.a. wie folgt geändert:

"Artikel 146

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands fuer das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."

Nichts substantiell Neues könnte man sagen, aber in Artikel 5 des Vertrages kam dann doch noch etwas, und zwar zu den " Künftigen Verfassungsänderungen"


"Die Regierungen der beiden Vertragsparteien empfehlen den gesetzgebenden Körperschaften des vereinten Deutschlands, sich innerhalb von zwei Jahren mit den im Zusammenhang mit der deutschen Einigung aufgeworfenen Fragen zur Änderung oder Ergänzung des Grundgesetzes zu befassen, insbesondere ...

- mit den Überlegungen zur Aufnahme von Staatszielbestimmungen in das Grundgesetz sowie
Grenze  DDR-BRD von der Westseite (Lisa Spreckelmeyer  / pixelio.de
- mit der Frage der Anwendung des Artikels 146 des Grundgesetzes und in deren Rahmen einer Volksabstimmung."

Nun scheuen Kapital und Politik in diesem Deutschland nichts so sehr wie eine Volksabstimmung. Und der dicke Kohl wäre nicht der dicke Kohl gewesen, wenn er mit seinem dicken Arsch diesen leisen Anflug von Mitbestimmung und Demokratie NICHT weggedrückt hätte.Inzwischen ist die Lage allerdings so, dass man z.B. als "Spiegel"-Reporter jeden Tag damit zu tun haben könnte, den schleichenden Abbau der Grundrechte lt. Grundgesetz aufzudecken. Und als Bürger dieses Landes froh sein kann, dass es dieses Grundgesetz noch gibt. Denn was wir haben, das wissen wir und auf einen weiteren Vertrag von Lissabon oder ähnliche Machwerke können wir dankend verzichten.

Letztes Wort zum vergessenen Einigungsvertrag: Nach unbestätigten Statistiken hat dieser Vertrag mit seinen Unrechtsparagraphen - die meisten Bestimmungen waren zum Nachteil der DDR-Bürger, denn wir wurden nicht wieder vereinigt, sondern angeschlossen - zu mehr Toten geführt, als jemals an der deutsch-deutschen Grenze  umkamen. Und insofern hat mein Nachbar Recht, der meinte, eine direkte militärische Intervention der Bundeswehr mit anschließender Besatzung  wäre ehrlicher gewesen als dieser Vertrag, Aber wann sind bundesdeutsche Politiker schon mal ehrlich ?





2 Kommentare:

  1. ..und böse Zungen behaupten, dass aus diesem Grunde diese ganze Staaterei nicht rechtskräftig ist und das seit 22 Jahren. Was die milit. Invasion angeht, doch eher umgekehrt. Alte NVA Soldaten behaupten, dass ein Plan bestand übers Wochenende mal alles aufzurollen und Montagmorgen den Bund mit frischen Brötchen zu empfangen.
    (Ironie off)
    Barnimer

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  2. Dabei war doch die Rolle der NVA, den Feind solange aufzuhalten, bis richtiges Militär kommt. Aber ein Kollege aus Dortmund war auch 1972-74 beim Militär wie ich, nur eben auf der anderen Seite. Der hat es bestätigt: Von Freitag mittag bis Montag früh hätte die feindliche Übernahme in den Bundeswehrkasernen niemand bemerkt.

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Wir sind noch lange nicht am Ende, wir fangen ja gerade erst an...