Die Unabhängige Fraktion in der Bernauer Stadtverordnetenversammlung wird in dieser Woche einen Antrag auf Senkung des
Bürgeranteils beim Anliegerstraßenbau von 3/4 auf 2/3 der Kosten einbringen. Es geht dabei um nicht weniger als um eine faire Lastenverteilung zwischen Bürgern und Kommune beim Anliegerstraßenbau.
In den vergangenen Jahren führten die Kosten und Ausbauparameter beim Anliegerstraßenbau in Bernau regelmäßig zu intensiven Diskussionen. Seit dem Bürgerentscheid „Gerechter Straßenausbau“ vom 20.10.2013, bei dem 94,6% der Wähler mit Ja votierten, müssen Anlieger vor einem Ausbau verbindlich befragt werden. Dies führt seitdem zu einer erheblichen Steigerung der Akzeptanz von Verwaltungsentscheidungen.
Allerdings sind die anteiligen Kosten für die Anlieger mit 75% weiterhin sehr hoch. Obwohl beim Ausbau immer wieder mit dem vermeintlich überörtlichen Charakter argumentiert wird, müssen die Beitragspflichtigen drei Viertel der Kosten selbst tragen. Dies erscheint im Vergleich mit den Nachbarorten Bernaus überhöht, wie sich an folgender Übersicht zeigt:
- Wandlitz: 65%
- Panketal: 75%
- Ahrensfelde: 50%
- Biesenthal: 75%
- Werneuchen: 70%
- Kreisstadt Eberswalde: 60%
Hierbei ist zu berücksichtigen, dass es in Bernau einen recht hohen Anteil unbefestigter Straßen gibt und in Panketal die Methode des privatfinanzierten Straßenbaus eine wesentlich größere Tradition hat. Gewichtet man die Anteile in den Nachbarorten mit der jeweils betroffenen Einwohnerzahl ergibt sich für den Niederbarnim ein Durchschnitt von 66,5% Anliegeranteil.
Weiter ist zu berücksichtigen, dass die oft ins Feld geführten Fördermittel für kommunalen Straßenbau ausschließlich auf den durch die Kommune zu erbringenden Anteil angerechnet werden. Wenn beispielsweise die Stadt eine 25-prozentige Förderung erhält, senkt sich der Beitrag der Anlieger in keiner Weise. Dies ist landesgesetzlich geregelt und kann durch die Stadt Bernau nicht geändert werden. Daher ist es Ziel der Unabhängigen, zumindest bei der Lastenverteilung eine kleine Verschiebung zugunsten der erheblich beitragsbelasteten Bürger zu erreichen.
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